Finanzierungen
Die Banken erwarten heute in der Regel 20% Eigenkapital für den Erwerb zzgl. Erwerbsnebenkosten. Grundsätzlich gelten immer noch die drei nachstehenden Finanzierungsregeln.
1. Goldene Finanzierungsregel
Es sind mindestens 30% Eigenkapital vorhanden und die monatliche Belastung beträgt nicht mehr als 30% des zur Verfügung stehenden Einkommens.
2. Silberne Finanzierungsregel
Es sind mindestens 30% Eigenkapital vorhanden und die monatliche Belastung beträgt nicht mehr als 40% des zur Verfügung stehenden Einkommens.
3. Bronzene Finanzierungsregel
Es sind mindestens 20% Eigenkapital vorhanden und die monatliche Belastung beträgt nicht mehr als 50% des zur Verfügung stehenden Einkommens.
Als Eigenkapital können Geldwerte oder Eigenleistungen ("Muskelhypothek") herangezogen werden. Letztere sind mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten, da sie meist nur in der Freizeit zu erbringen sind und auf den Baufortschritt und die Gewährleistung der Bauunternehmer abgestimmt sein müssen. Sonst verlängert sich u. U. die Bauzeit oder es gibt Haftungsprobleme. Beides verteuert ein Bauvorhaben!
Als Eigenmittel prinzipell möglich sind
- Bargeld
- Sparguthaben
- Guthaben in Bausparverträgen
- festverzinsliche Wertpapiere
- ein bezahltes Grungstück
- Rückkaufwert von Kapitallebensversicherungen
- Rückkaufwert von Investmentfonds
- Aktien
- sonstige Vermögensgegenstände
- zinslose Familiendarlehn
- Eigenleistungen ("Muskelhypothek")
Unsere Vorteile
- günstige Immobilenfinanzierungen
- jetzt günstige Zinsen sichern
- schnelle Darlehnsentscheidung
- kostenlose Angebote
Wir freuen uns auf ihre Anfrage und vereinbaren mit Ihnen gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Versicherungen
Wir bieten einen Umfangreichen Versicherungs Service rund im ihre Immobile und darüber hinaus. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne persönlich.
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Bausparen
Zu welchem Zweck kann man einen Bausparvertrag einsetzen ?
- B - Bau und Kauf einer Immobilie
- A - An- und Ausbau
- U - Umbau und Umfinanzierung
- SP - Sparen
- A - Auszahlung von Miterben einer Immobilie, Ablösung von Hypotheken
- R - Renovierungsarbeiten
- E - Erschließungsmaßnehmen, Erwerb von Bauland bzw. Erbbaurechten
- N - Neubau
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